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EU AI Act · Artikel 50

KI-Inhalte kennzeichnen.
Klar und sauber umgesetzt.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Wir zeigen Ihnen auf Basis der Leitlinien der EU-Kommission, welche Bilder, Videos, Texte und Chatbots kennzeichnungsrelevant sind, und setzen die Kennzeichnung technisch sauber in Website, Shop und CMS um.

Inhalt kostenlos prüfen Umsetzung besprechen

Kennzeichnungs-Check in wenigen Fragen Praxisnahe Einordnung Umsetzung aus einer Hand

Vertrauen in unsere Arbeit.
Eine Auswahl unserer Kunden.

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Kennzeichnungs-Check

In wenigen Fragen zur ersten Einordnung.

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Inhalt. Der Check zeigt Ihnen, wie wir den Fall einordnen und welche nächsten Schritte aus unserer Sicht sinnvoll sind.

Kennzeichnungs-Check Frage 1
Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Es ersetzt keine Rechtsberatung und kann sich mit neuen Leitlinien oder Entscheidungen ändern. Ihre Antworten bleiben im Browser und werden erst übermittelt, wenn Sie das Kontaktformular absenden. Stand: November 2026.

Was Artikel 50 regelt

Nicht jeder KI-Einsatz ist kennzeichnungsrelevant.

Die KI-Verordnung unterscheidet vier Situationen, in denen Menschen erfahren sollen, dass KI im Spiel ist. Zwei davon richten sich vor allem an die Hersteller von KI-Tools, zwei betreffen Unternehmen, die KI-Inhalte veröffentlichen oder KI einsetzen. Was der EU AI Act im Einzelnen verlangt, erklärt unser Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht. Hier geht es um die Umsetzung.

Chatbots und Voicebots

Wer mit einem KI-Assistenten schreibt oder spricht, soll das erkennen können, spätestens zu Beginn der ersten Interaktion. Die Pflicht richtet sich an den Anbieter des Systems. Als Betreiber gestalten Sie Name, Avatar und Begrüßung und entscheiden, ob der Hinweis sichtbar bleibt.

  • Artikel 50 Absatz 1
  • Relevant, wenn Sie einen Chatbot oder KI-Assistenten auf Ihrer Website, im Kundenservice oder am Telefon einsetzen

Deepfakes und bestimmte Texte

Für Bilder, Videos und Audio, die echt wirken und realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, sieht die Verordnung eine Offenlegung vor. Ebenso für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die niemand redaktionell prüft und verantwortet.

  • Artikel 50 Absatz 4
  • Relevant, wenn Sie KI-Bilder, Videos oder Texte in Marketing, Website, Shop oder Social Media veröffentlichen

Emotionserkennung

Wer Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand biometrischer Merkmale einordnen, soll die betroffenen Personen darüber informieren. Für klassische Websites ist das selten relevant.

  • Artikel 50 Absatz 3
  • Für die meisten Unternehmen nicht relevant, nur wenn Sie solche Systeme selbst einsetzen

Maschinenlesbare Markierung

KI-Systeme, die Bilder, Videos, Audio oder Text erzeugen, sollen ihre Ergebnisse technisch markieren, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Ihre Aufgabe: diese Markierung nicht versehentlich entfernen.

  • Artikel 50 Absatz 2
  • Richtet sich an die Hersteller von KI-Tools. Für Sie nur insofern relevant, als Sie vorhandene Markierungen erhalten sollten
Umsetzung besprechen

Unsicher, ob Ihr Inhalt betroffen ist? Zum Kennzeichnungs-Check.

Ihre Rolle

Anbieter oder Betreiber?

Die Verordnung verteilt die Pflichten nach Rollen. Welche Rolle Sie einnehmen, entscheidet darüber, welche Absätze von Artikel 50 für Sie relevant sind.

  1. Betreiber: die Rolle der meisten Unternehmen

    Sie nutzen ein KI-System in eigener Verantwortung, zum Beispiel einen Bildgenerator für Kampagnen, ein Sprachmodell für Blogartikel oder einen eingekauften Chatbot. Für Sie geht es vor allem um Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen. Beim eingekauften Chatbot liegt die Hinweispflicht formal beim Anbieter, die Oberfläche gestalten aber Sie: Name, Avatar, Begrüßung und ob der KI-Hinweis sichtbar bleibt.

  2. Anbieter: wer KI-Systeme entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet

    Sie entwickeln ein KI-System oder bringen es unter Ihrer Marke auf den Markt. Dann geht es zusätzlich darum, dass Ihr Chatbot sich als KI zu erkennen gibt und erzeugte Inhalte technisch markiert sind. Laut Leitlinien gilt das auch, wenn Sie ein bestehendes System etwa mit eigenen Daten anpassen und unter eigenem Namen anbieten. Wer nur ein fertiges System einbindet, bleibt Betreiber.

Aus der Praxis

Sieben Fälle aus der Praxis, und wie wir sie einschätzen.

Typische Situationen aus Marketing, Shop und Kommunikation, von Chatbot bis Produktbild. Für Ihren konkreten Inhalt nutzen Sie am besten den Check am Seitenanfang.

Wahrscheinlich kennzeichnungsrelevant

Nutzer sollen spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI schreiben. Die Pflicht trifft den Anbieter des Bots, die Oberfläche gestalten aber Sie. Ein klarer Hinweis im Chat-Header oder in der Begrüßung ist der richtige Weg, ein menschlich wirkender Name ohne Hinweis dagegen nicht.

Wahrscheinlich kennzeichnungsrelevant

Zum Beispiel ein generiertes Teamfoto, Ihr Standort oder ein Video mit der Stimme einer realen Person. Das sind Deepfakes im Sinne der Verordnung. Die Kommission nennt als Beispiel ein Video mit dem synthetischen Avatar eines CEO. Dafür ist ein sichtbares Label direkt am Motiv vorgesehen, Metadaten allein reichen nicht.

Wahrscheinlich kennzeichnungsrelevant

Wirkt echt, zeigt aber niemanden Bestimmten. Laut Leitlinien zählen auch realistische, KI-erzeugte Personen als Deepfake, wenn Betrachter das Bild für echt halten könnten. Ob Ihr Motiv diese Schwelle erreicht, bleibt Einzelfall. Entweder Sie kennzeichnen oder Sie wählen bewusst einen klar illustrativen Stil.

Genauer prüfen

Kommt auf Thema und Prüfung an. Prüft eine Person den Text inhaltlich und verantwortet ihn redaktionell, greift die Ausnahme. Geht ein ungeprüfter KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse live, etwa Gesetzesänderungen, Gesundheit oder Branchennews, ist eine Kennzeichnung vorgesehen. Rechtschreibkorrektur zählt laut Kommission nicht als Prüfung.

Nach unserer Einschätzung eher nicht betroffen

Werbung und Produktbeschreibungen nimmt die Kommission ausdrücklich aus. Mit einer Ausnahme: Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit zählen auch dort zu den Themen von öffentlichem Interesse und brauchen Prüfung oder Kennzeichnung. Stimmen müssen die Aussagen ohnehin, dafür gilt das Wettbewerbsrecht.

Genauer prüfen

Ein echtes Produkt vor KI-generiertem Hintergrund ist laut Kommission kein Deepfake, solange das Bild nicht über Aussehen oder Eigenschaften täuscht. Ein KI-Bild, das das Produkt besser, anders oder hochwertiger zeigt als in Wirklichkeit, dagegen schon. Entscheidend ist also, was Ihre Kunden über das Produkt annehmen sollen.

Nach unserer Einschätzung eher nicht betroffen

Was niemand für eine echte Aufnahme hält, ist kein Deepfake. Die Kommission nennt als Beispiele eine Sphinx über dem Eiffelturm oder sprechende Mäuse im Werbespot. Übliche Bildbearbeitung wie Farbkorrektur, Freisteller oder Hintergrund-Retusche zählt ebenfalls nicht dazu. Ein freiwilliges Label bleibt eine Entscheidung für Ihre Marke.

Unsere Einschätzung auf Basis der Verordnung und der Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026, keine Rechtsberatung. Quellen und Hinweis unten.

Unsere Expertise

Wo Kennzeichnung in der Praxis scheitert.

Die Einordnung ist das eine. In der Umsetzung scheitert Kennzeichnung oft an der Technik: an Bildpipelines, CMS-Strukturen und Workflows, die für KI-Inhalte nie gedacht waren. Genau dort setzen wir an.

  1. Im CMS weiß niemand, welches Bild von einer KI stammt

    Problem
    Medien werden hochgeladen, wiederverwendet und von verschiedenen Personen eingebunden. Die Information „mit KI erstellt“ geht dabei verloren.
    Lösung
    Ein Feld in der Mediathek, das beim Upload abgefragt wird und das passende Label überall automatisch am Bild ausspielt.
  2. Automatische Übersetzungen gehen ungeprüft live

    Problem
    Übersetzungs-Plugins veröffentlichen KI-Texte oft direkt. Bei Inhalten von öffentlichem Interesse fehlt dann die redaktionelle Prüfung.
    Lösung
    Freigabe-Workflows, die KI-Texte vor der Veröffentlichung prüfen lassen und die Freigabe mit Datum und Person dokumentieren.
  3. Der Chatbot wirkt wie ein Mensch

    Problem
    Ein freundlicher Vorname, ein Foto als Avatar, kein Hinweis: So entsteht genau der Eindruck, den die Verordnung vermeiden will.
    Lösung
    Wir integrieren Chat-Lösungen mit klarem KI-Hinweis vor der ersten Eingabe, ohne dass Nutzerführung und Conversion leiden.
  4. Die Bildoptimierung entfernt KI-Metadaten

    Problem
    WebP-Konvertierung, CDN-Optimierung und Komprimierung entfernen häufig sämtliche Metadaten und damit auch die technischen Hinweise der KI-Tools.
    Lösung
    Wir richten Ihre Bildverarbeitung so ein, dass relevante Metadaten erhalten bleiben, und prüfen das automatisiert.

Kostenloses Erstgespräch

So arbeiten wir

In fünf Schritten zur sauberen Kennzeichnung.

Kennzeichnung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess. Mit diesen Schritten bringen Sie Ordnung in Ihre KI-Inhalte, und wir unterstützen Sie bei jedem davon.

01 Bestand

Bestand erfassen

Wo entstehen bei Ihnen KI-Inhalte? Website, Shop, Social Media, Newsletter, Kundenservice. Wir listen Tools, Inhaltstypen und Verantwortliche auf.

02 Einordnung

Gemeinsam einordnen

Je Inhaltstyp besprechen wir mit Ihnen, ob eine Kennzeichnung aus unserer Sicht sinnvoll ist: Wirkt es echt? Informiert es über öffentliche Themen? Spricht eine KI mit Menschen? Grenzfälle klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung, wir liefern die Vorlage dafür.

03 Label

Sichtbar kennzeichnen

Unsere Empfehlung: Label direkt am Inhalt, auf den ersten Blick erkennbar und barrierefrei. Bei Inhalten, die geteilt oder heruntergeladen werden, fest im Motiv.

04 Metadaten

Metadaten erhalten

Wasserzeichen und Metadaten der KI-Tools sollen beim Komprimieren, Konvertieren und Hochladen nicht verloren gehen.

05 Freigabe

Freigaben dokumentieren

Wer hat welchen Inhalt wann geprüft und freigegeben? Aus unserer Erfahrung am besten automatisch im CMS und nicht nachträglich.

Bereit für den ersten Schritt?

Erzählen Sie uns, wo Sie KI einsetzen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte für Sie sinnvoll sind.

Ersten Schritt besprechen

Lassen Sie uns über Ihre KI-Inhalte sprechen.

Eine kurze Beschreibung, wo Sie KI einsetzen, reicht für den Start. Wir sagen Ihnen offen, was wir umsetzen können und wo Sie zusätzlich rechtlichen Rat brauchen.

Kostenloses Erstgespräch
Lassen Sie uns über Ihre KI-Inhalte sprechen.

Unsere Leistungen

Was wir für Sie tun. Und was nicht.

Wir sind eine Digitalagentur, keine Kanzlei. Wir bewerten Ihre Inhalte nicht rechtlich und geben keine Garantien ab. Was wir können: Kennzeichnung technisch und organisatorisch so in Website, Shop und CMS verankern, dass sie im Alltag funktioniert und Ihre Redaktion nicht ausbremst.

Kennzeichnung im CMS und Shop

Wir bauen Kennzeichnung fest in Ihre Systeme ein, damit sie zuverlässig und ohne Mehraufwand ausgespielt wird.

  • KI-Feld in der Mediathek mit automatischem Label
  • Metadaten-Erhalt in der Bildverarbeitung
  • Label-Komponenten für Bild, Video und Text

Freigabe-Workflows und Dokumentation

Wer hat was wann geprüft und freigegeben? Wir sorgen dafür, dass das im CMS automatisch festgehalten wird und nicht nachträglich rekonstruiert werden muss.

  • Prüf- und Freigabeschritte für KI-Texte und Übersetzungen
  • Dokumentation mit Datum und Person
  • Vorlagen für die Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung

KI-Lösungen mit Transparenz

Sie planen einen Chatbot oder KI-Assistenten? Wir entwickeln ihn so, dass der KI-Hinweis Teil des Konzepts ist und die Nutzerführung trotzdem funktioniert.

  • KI-Hinweis vor der ersten Eingabe
  • Anbindung an Ihre Inhalte und Systeme
  • Mehr dazu auf unserer Seite KI-Beratung & Entwicklung

Zur Einordnung

Was wir bewusst nicht anbieten

Eine rechtliche Bewertung Ihrer Inhalte oder die Zusage, dass Ihre Website damit alle Anforderungen erfüllt. Die Auslegung von Artikel 50 hat Grauzonen, und Rechtsberatung gehört in eine Kanzlei.

  • Wir sprechen Empfehlungen aus und setzen um
  • Grenzfälle klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung
  • Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit Ihrer Kanzlei zusammen
Kostenloses Erstgespräch

Noch unsicher, was betroffen ist? Erst den Check machen.

Zeitplan

Der AI Act gilt schrittweise.

Die KI-Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und wird in mehreren Stufen anwendbar. Die Transparenzpflichten zur Kennzeichnung gelten seit dem 2. August 2026. Im Juli 2026 hat die EU-Kommission Leitlinien zu ihrer Umsetzung veröffentlicht, auf die sich diese Seite stützt.

  1. In Kraft

    1. August 2024

    Die KI-Verordnung tritt in Kraft.

  2. In Kraft

    2. Februar 2025

    Verbote bestimmter KI-Praktiken und Anforderungen an die KI-Kompetenz von Mitarbeitenden.

  3. In Kraft

    2. August 2025

    Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.

  4. Aktuelle Stufe

    2. August 2026

    Transparenzpflichten nach Artikel 50, also auch die Kennzeichnung von KI-Inhalten.

Weitere Stufen, etwa für Hochrisiko-KI, folgen. Der Zeitplan kann sich durch Änderungen auf EU-Ebene verschieben.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Die wichtigsten Antworten zur Umsetzung. Die rechtlichen Hintergründe lesen Sie in unserem Beitrag „KI-Kennzeichnungspflicht: Was der EU AI Act verlangt“. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie uns gern an.

Kostenloses Erstgespräch

Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Act?

Die Verordnung meint damit Bilder, Videos oder Audio, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, existierenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Entscheidend ist, ob jemand den Inhalt für eine echte Aufnahme halten könnte. Die Kommission nennt als Beispiele das Video eines synthetischen CEO-Avatars, eine KI-erzeugte Influencerin in der Werbung oder ein KI-Produktbild, das das Produkt besser aussehen lässt als in Wirklichkeit. Auch realistische, erfundene Personen zählen dazu.

Wer ist Betreiber, wenn eine Agentur unsere Inhalte produziert?

Die Kommission stellt in ihren Leitlinien klar: Wer eine Agentur nur beauftragt, ohne zu entscheiden oder zu kontrollieren, ob und wie sie KI einsetzt, ist nicht Betreiber. Betreiber ist dann die Agentur. Produzieren wir Inhalte für Sie, kümmern wir uns deshalb um Markierung, Kennzeichnung und Dokumentation. Geben Sie den KI-Einsatz selbst vor oder nutzen Sie die Tools in Ihrem Haus, bleiben Sie Betreiber. Wer welche Rolle trägt, halten wir vor dem Start schriftlich fest.

Wie kann eine Kennzeichnung aussehen?

Ein bestimmtes Design schreibt die Verordnung nicht vor. Die Information soll klar und eindeutig sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar und barrierefrei. Eine Orientierung bieten die Icons aus dem freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission. Die konkrete Formulierung und Gestaltung legen Sie im Einzelfall fest.

Reicht das KI-Label von Instagram, LinkedIn oder TikTok?

Darauf würden wir uns nicht verlassen. Plattform-Labels werden nicht einheitlich gesetzt und gehen beim Teilen oder Herunterladen verloren. Bei Inhalten, die wie echte Aufnahmen wirken, spricht aus unserer Sicht viel dafür, die Kennzeichnung fest im Bild oder Video einzubetten.

Gibt es Ausnahmen für künstlerische oder satirische Inhalte?

Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke sieht die Verordnung eine Erleichterung vor: Der KI-Einsatz soll so offengelegt werden, dass die Darstellung des Werks nicht beeinträchtigt wird. Ganz entfällt der Hinweis nicht. Die Kommission legt die Ausnahme eng aus: Werbung mit Deepfakes, etwa eine synthetische Influencerin, die ein Produkt testet, fällt nicht darunter.

Was droht bei Verstößen?

Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Wie Behörden das in der Praxis handhaben, bleibt abzuwarten.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab und was kostet sie?

Wir starten mit einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre KI-Inhalte und Ihre Systeme. Danach erhalten Sie ein Angebot, das zum Umfang passt: von einem Label-Feld im CMS über Freigabe-Workflows bis zur Bildverarbeitung, die Metadaten erhält. Feste Pakete gibt es bewusst nicht, weil jede Website und jedes CMS anders ist. Umfang, Dauer und Preis halten wir vor dem Start schriftlich fest.

Bieten Sie Rechtsberatung an?

Nein. Wir sind eine Digitalagentur und keine Kanzlei. Die Inhalte auf dieser Seite und der Check geben unsere Einschätzung wieder. Wir unterstützen Sie bei der technischen und organisatorischen Umsetzung, etwa bei Labels im CMS, Freigabe-Workflows oder Chatbot-Hinweisen. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls empfehlen wir eine spezialisierte Kanzlei.

Kennzeichnung sauber in Ihre Website bringen

Kostenlos und unverbindlich. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre KI-Inhalte und Ihre Systeme. Haben Sie den Check gemacht, bringen Sie das Ergebnis einfach mit.

Wo setzen Sie KI ein?

Das hilft uns, das Gespräch vorzubereiten.

Welches System nutzen Sie?

Bitte wählen Sie eine Option.

Fast geschafft. Wie erreichen wir Sie?

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Wir behandeln alle Ihre Angaben vertraulich und bieten proaktiv die folgende Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) zum Download an.

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Unverbindlich und kostenfrei

Antwort binnen eines Arbeitstages

Vertraulich, NDA inklusive

Direkt anrufen: +49 228 28695920

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!

Wir haben Ihre Nachricht sicher erhalten und freuen uns über Ihr Interesse. Unser Team ist bereits dabei, Ihre Anfrage sorgfältig zu prüfen und wird sich binnen eines Arbeitstages mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie in der Zwischenzeit weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Anliegen zu unserer höchsten Priorität zu machen.